Änderung der Diätverordnung
Sehr geehrte Kunden,
das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat im Oktober 2010 eine Novellierung der Diätverordnung auf den Weg gebracht. Nach der Notifizierung durch die EU-Kommission und mit Zustimmung des Deutschen Bundesrates ist die 16. Verordnung zur Änderung der Diätverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Novelle ist am Tag nach Ihrer Verkündung in Kraft getreten.
Für die Diabetiker Lebensmittel war eine Übergangsfrist von 2 Jahren vorgesehen. Die Übergangsfrist für diese Produktkategorie endet somit am 09.10.2012. Nach Ablauf dieser Frist dürfen Diabetiker Lebensmittel noch bis zu Ihrem Mindesthaltbarkeitsdatum abverkauft werden.
Wir werden die Etiketten unserer kalorienarmen Erfrischungsgetränke für die Marke Sinziger jetzt ebenfalls anpassen. Bitte bachten Sie dabei, dass es keine Rezepturveränderung geben wird. Die Bezeichnung "Diät" wird ersatzlos gestrichen; unsere Sinziger Diät Zitrone und Orange nennen wir ab sofort "Sinziger Orange kalorienarm" und "Sinziger Zitrone kalorienarm".
Sehr geehete Kunden, für weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne per E- Mail unter astrid.koeppe@sinziger.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sinziger Mineralbrunnen GmbH
